Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre, kein Stimmrecht, kein BDEF Ausweis; In dem Jahr, das auf dasjenige folgt, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, erfolgt automatisch der Wechsel zur Vollmitgliedschaft. Sollte dann noch ein Ermäßigungsgrund vorliegen, ist dies dem Kassenwart nachzuweisen